Mediation (lat.: "Vermittlung") ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung von Konflikten. Der Mediator ist allparteilicher Vermittler zwischen den Parteien und ihren Anliegen. Die Parteien (auch: Medianden) verhandeln ihre Anliegen autonom und gleichberechtigt.
Es lassen sich verschiedene Formen der Mediation unterscheiden (Familienmediation, Mediation im Täter-Opfer-Ausgleich, Wirtschaftsmediation, Umweltmediation u.a.m.). Je nachdem, in welchem Kontext diese stattfinden, erfahren die Prozesse der Mediation notwendige Anpassungen. So kann z.B. die Auftragsklärung bei der Mediation im öffentlichen Bereich (auch: Umweltmediation) verhältnismäßig lange dauern, weil die Identifikation der Parteien, bzw. Verhandlungspartner, teilweise erschwert wird. Die Rollen der verhandelnden Personen als Interessenvertreter für ihre jeweiligen Organisationen wirken sich außerdem in besonderem Maße auf die Gestaltung und des Mediationsprozesses aus (z.B. durch Rückkopplungen mit und aus der repräsentierten Gruppe).
Auch die Grundsätze der Mediation erfahren notwendige Anpassungen hinsichtlich ihrer Ausgestaltung und Reichweite. (Erfahren Sie hierzu mehr auf den entsprechenden Seiten.)
Das "Mediationsgesetz (MediationsG) vom 21.07.2012 (BGBl. I S. 1577)" regelt grundlegende Bedingungen für die Mediation.